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Kennzeichnungspflicht im Griff: So richte ich Photoshop und Lightroom rechtssicher ein

Wissen · Bildproduktion — Von Marco Deling · Lesezeit ca. 8 Minuten
Stand: 11. August 2026 — wird fortlaufend geprüft

Marco Deling — BCS Media
Über den Autor

Ich zeige Teams, wie professionelle Bildproduktion zwischen Fotografie und KI im Alltag wirklich funktioniert.

Fotograf · Honorardozent am BFW Leipzig · Workshopleiter

Seit über 25 Jahren fotografiere ich für Industrie, Mittelstand und Agenturen — und produziere heute hybrid, wo es der Aufgabe dient. Die Kennzeichnungspflicht, Content Credentials und der Umgang mit KI-Werkzeugen sind bei mir kein Theoriewissen, sondern täglicher Workflow.

Genau davon erzähle ich auch als Referent und Workshopleiter: was im Produktionsalltag funktioniert, wo die Fallen liegen und wie Marketing-, HR- und Kommunikationsteams ihre eigene Bildrichtlinie entwickeln. Keine Rechtsberatung — sondern das, was der Alltag spiegelt.

Wenn Sie das Thema für Ihr Team vertiefen möchten: Im persönlichen Gespräch oder im Workshop gehe ich gern auf Ihre konkreten Bilder und Prozesse ein.

Bilder, die man nicht wegwischt.
Strategien, die bleiben.

Marco Deling · BCS Media

Seit dem 2. August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht des EU AI Act. Viele reden darüber, was das theoretisch bedeutet. Ich zeige lieber, wie ich meinen eigenen Workflow darauf eingestellt habe — Klick für Klick, mit den Werkzeugen, die ohnehin jeder Profi nutzt.

Vorweg, weil mir das wichtig ist: Ich bin Fotograf, kein Jurist. Was folgt, ist meine dokumentierte Praxis — mit Quellen am Ende. Für den Einzelfall Ihres Unternehmens sprechen Sie mit Ihrer Rechtsabteilung.

Kurz erklärt

Content Credentials sind fälschungssichere Herkunftsdaten nach dem C2PA-Standard, die direkt in der Bilddatei gespeichert werden: Wer hat das Bild erstellt, welche Werkzeuge waren beteiligt, wurde generative KI eingesetzt? Photoshop und Lightroom Classic können diese Nachweise seit 2024 schreiben — man muss sie nur richtig einschalten.

Drei Ebenen, auf denen Ihr Bildbestand sicher wird

Ebene 1

Urheberschaft beweisen

Wer hat das Bild gemacht? IPTC-Urheberdaten in jeder Datei plus kryptografischer Nachweis über Content Credentials.

Ebene 2

Herkunft dokumentieren

Wie ist das Bild entstanden? Das IPTC-Feld „Digital Source Type“ deklariert maschinenlesbar: fotografiert, bearbeitet oder generiert.

Ebene 3

Kennzeichnung ausliefern

Der Kunde bekommt schriftlich mitgeliefert, welche Motive kennzeichnungspflichtig sind — mit fertigem Textvorschlag.

Lightroom Classic: fünf Einstellungen, einmal gemacht, immer sicher

  1. Metadaten-Vorgabe für den Import. Einmal Urheber, Copyright-Status und Kontaktdaten hinterlegen und im Import-Dialog fest verankern — jedes Bild trägt ab Sekunde eins meinen Namen.
  2. XMP automatisch mitschreiben. Die Herkunftsdaten leben damit in der Datei selbst, nicht nur im Katalog. Meine Versicherung gegen Katalogverlust.
  3. Quelltyp deklarieren. Nach jedem Shooting bekommen alle Bilder den IPTC-Wert „Digitale Originalaufnahme“. Dokumentierte Ausgangsbasis: echtes Foto, Punkt.
  4. Content Credentials aktivieren und die eigene Identität verknüpfen. Lightroom hängt den Nachweis beim JPEG-Export an.
  5. Zwei feste Export-Vorgaben. Eine für Kundenlieferungen (alle Metadaten behalten, Nachweis einbetten), eine für Social Media — dort gehört die Kennzeichnung sichtbar in den Post, weil Plattformen Metadaten entfernen.

Photoshop: eine Einstellung — und eine Falle, die kaum jemand kennt

Die Einstellung ist schnell erledigt: Content-Credentials-Bedienfeld aktivieren (Fenster → Content Credentials), Identität verknüpfen, beim Export einbetten. Interessanter ist die Falle:

Die Firefly-Falle

Seit Anfang 2026 schreibt Photoshop bei jeder Firefly-Funktion verpflichtend „Generative KI verwendet“ in die Content Credentials — abschalten geht nicht mehr. Auch bei einer 20-Pixel-Retusche per Generativer Füllung. Wer sein Bild sauber als „klassisch bearbeitet“ halten will, retuschiert Kleinigkeiten deshalb mit den klassischen Werkzeugen: Reparatur-Pinsel, Kopierstempel, Ausbessern.

Meine Regel daraus: Generative Füllung ist eine Produktions-Entscheidung, kein Komfort-Klick.

Herkunft je Produktionsstufe deklarieren: Für jede Stufe meines Fünf-Stufen-Modells gibt es den passenden IPTC-Herkunftswert — als gespeicherte Vorlage ein Zwei-Klick-Vorgang.

ProduktionsstufeIPTC „Digital Source Type“
1 · Klassische FotografieOriginal digital capture sampled from real life
2 · Klassische PostproduktionOriginal media with minor human edits
3 · KI-gestützte BearbeitungAlgorithmically-enhanced media
4 · Hybride ProduktionComposite including synthetic elements
5 · Vollgenerative BildweltTrained / Pure algorithmic media

Und die Bilder aus Midjourney & Co.?

Externe Generatoren liefern Dateien ohne brauchbare Herkunftsdaten. Bei mir durchlaufen sie deshalb eine feste Schleuse: In Photoshop öffnen, Urheber- und Herkunftsfelder setzen, Content Credentials für den weiteren Bearbeitungsweg aktivieren — und als dritte Sicherung ein Suffix im Dateinamen, das jedes Metadaten-Stripping überlebt.

Was der Kunde von all dem merkt: Zu jeder Lieferung gehört eine schriftliche Übersicht, welche Motive klassisch entstanden sind und welche generative Anteile enthalten — inklusive fertigem Kennzeichnungsvorschlag. Mein Kunde muss sich die Rechtslage nicht selbst erarbeiten. Das ist Teil der Leistung.

Entscheidend sind das Ergebnisbild, der Eindruck von Authentizität, der Veröffentlichungskontext und die Rolle der abgebildeten Personen.
Prüfschema nach FREELENS-Leitfaden zur Kennzeichnungspflicht, 2026

Was diese Technik ehrlicherweise nicht kann

  • Social-Media-Plattformen entfernen Metadaten. Deshalb: Kennzeichnung dort sichtbar im Post, nicht nur in der Datei.
  • Ein Screenshot bricht jede Signatur. Content Credentials beweisen die Unversehrtheit einer Datei — nicht die Wahrheit eines Bildinhalts.
  • Herkunft lässt sich nicht rückwirkend erzeugen. Die Dokumentation beginnt mit dem Tag, an dem der Workflow steht.
  • Die Stufen-Entscheidung bleibt Handwerk. Kein Tool beurteilt, ob eine Retusche die Aussage eines Bildes verändert. Das ist mein Job.

Quellen: EU-KI-Verordnung — VO (EU) 2024/1689, Art. 50 (EUR-Lex) · EU-Kommission: Code of Practice on Transparency of AI-generated Content · Adobe: Content Credentials in Lightroom Classic · BFF-KI-Statement · BFF: KI-Kennzeichnungspflicht (07/2026) · FREELENS-Leitfäden. Dieser Artikel ist Orientierung aus der Fotopraxis und ersetzt keine Rechtsberatung.

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